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Ist Online-Rezept per Fragebogen legal?

Die kurze Antwort

Nicht eindeutig, und Gerichte sehen es kritisch. Die ärztliche Berufsordnung erlaubt eine Behandlung nur über Bildschirm „im Einzelfall“. Das Landgericht München I hielt 2025 Rezepte für Abnehmspritzen per Online-Fragebogen für nicht vereinbar mit dem ärztlichen Standard. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden.

Was sagt die Berufsordnung?

Ärztinnen und Ärzte behandeln „im persönlichen Kontakt“; eine Behandlung nur über Kommunikationsmedien ist „im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist“.1

Dann müssen Untersuchung, Beratung und Dokumentation sorgfältig sein, und Sie müssen über die Besonderheiten aufgeklärt werden.1 Verbindlich sind die Berufsordnungen der Landesärztekammern; die Bundesärztekammer gibt das Muster vor.1 Werbung für eine Fernbehandlung ist nur erlaubt, wenn nach anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher ärztlicher Kontakt nötig ist.2

Was haben Gerichte entschieden?

Zwei Landgerichte halten Rezepte nur per Fragebogen für nicht vereinbar mit dem ärztlichen Standard.3,4

  • Landgericht München I, März 2025: Es untersagte einer niederländischen Versandapotheke die Werbung für Abnehmspritzen, die per Online-Fragebogen verschrieben wurden. Ein Rezept ohne persönlichen ärztlichen Kontakt entspreche „nicht dem fachlichen Standard“ und verletze die ärztliche Sorgfaltspflicht. Im März 2026 war das Urteil noch nicht rechtskräftig.3,5
  • Landgericht Köln, April 2026: Rezepte nur per Fragebogen erfüllen nicht den ärztlichen Standard. Der Fall betraf Potenzmittel.4

Was hat die Verbraucherzentrale getestet?

In 6 Testkäufen mit falsch angegebenem Gewicht stellten 5 Anbieter trotzdem ein Rezept aus oder verschickten Wegovy.5

Die Testpersonen gaben einen BMI von 32,4 statt 21,6 an; ein Anbieter akzeptierte sogar mit KI erzeugte Fotos. Von 10 Plattformen verlangten 4 weder Ausweis noch Gewichtsnachweis.5 Ihr Fazit: Eine solche Praxis entspreche „nicht den erforderlichen ärztlichen Standards“. Sie rät zu persönlichem ärztlichem Kontakt, „beispielsweise über eine Videosprechstunde“.5 Für verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht öffentlich geworben werden, deshalb nennen wir keine Anbieter.6 Worauf Sie achten, steht in Ratgeber 6.

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Quellen

  1. Bundesärztekammer. (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte, § 7 Abs. 4, Bekanntmachung vom 18. Juni 2026. Verbindlich sind die Berufsordnungen der Landesärztekammern. PDF
  2. § 9 Heilmittelwerbegesetz (Werbung für Fernbehandlung nur, wenn „nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt … nicht erforderlich ist“). gesetze-im-internet.de
  3. LG München I, Endurteil vom 3. März 2025, Az. 4 HK O 15458/24 (Werbung einer niederländischen Versandapotheke für Inkretin-Mimetika per Online-Fragebogen). Volltext bei Gesetze Bayern. gesetze-bayern.de
  4. Pharmazeutische Zeitung. „Gericht stoppt Fragebogen-Rezepte“ (LG Köln, 29. April 2026, Az. 84 O 156/22; Potenzmittel), 5. Mai 2026. pharmazeutische-zeitung.de
  5. Verbraucherzentrale NRW. Testkauf-Bericht: Abnehmspritze aus dem Internet (Testkäufe 2. bis 11. März 2026; „Ozempic wird nur bei entsprechender Diabetes-Diagnose und nicht zur bloßen Gewichtsabnahme von der Krankenkasse bezahlt“), 25. März 2026. PDF
  6. § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Fachkreisen). gesetze-im-internet.de

Geprüft am 12. Okt. 2026 · Nächste Prüfung fällig am 12. Apr. 2027 (Preise und Nachrichten: 6 Monate) · Fehler melden

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